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Am gestrigen Freitag, den 3. März 2023 endete die Abgabefrist für die Lizenz- und Zulassungsanträge zur Saison 2023/24. Dabei wurden insgesamt 33 Lizenz- bzw. Zulassungsanträge eingebracht. 

Neben den Klubs aus der ADMIRAL Bundesliga und ADMIRAL 2. Liga gibt es auch Anträge von Vertretern aus allen drei Regionalligen. Aktuell sind mit Rapid II, Sturm II und den Young Violets Austria Wien drei Amateurmannschaften von BL-Klubs in der ADMIRAL 2. Liga vertreten, was Bestimmungs-gemäß das Maximum darstellt. Sollten die LASK Amateure OÖ aus der Regionalliga Mitte aufsteigen und keine Amateurmannschaft eines Bundesliga-Klubs aus der ADMIRAL 2. Liga absteigen, kommt es zu einer Relegation zwischen den Linzern und dem am schlechtesten platzierten Amateurteam in der ADMIRAL 2. Liga.

Die Anträge der Klubs gestalten sich folgendermaßen:

 Lizenzanträge für die ADMIRAL Bundesliga

ADMIRAL Bundesliga: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, FK Austria Wien, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK, CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau

ADMIRAL 2. Liga: FC Flyeralarm Admira, FAC Wien, FC Blau-Weiß Linz, Grazer AK 1902, SKN St. Pölten

 

Zulassungsanträge für die ADMIRAL 2. Liga

ADMIRAL 2. Liga: SV Licht-Loidl Lafnitz, SKU Ertl Glas Amstetten, FC Liefering, SK BMD Vorwärts Steyr, KSV 1919, SV Horn, FC Mohren Dornbirn 1913, First Vienna FC 1894

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: SK Rapid Wien II, Young Violets Austria Wien, SK Puntigamer Sturm Graz II, LASK Amateure OÖ

RL Ost:   SV Stripfing
RL Mitte:
DSV Leoben Kaif Energy, WSC Hogo Hertha Wels
RL West:
 SW Bregenz

Die Lizenz ist Voraussetzung für die Teilnahme an der höchsten Spielklasse und berechtigt ebenso zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Die Zulassung berechtigt bei sportlicher Qualifikation zu der Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga. Alle Details zu den Anforderungen sind in den aktuellen Lizenzbestimmungen sowie in den Zulassungsbestimmungen zu finden.

Weiterer Ablauf des Lizenzierungs- und Zulassungsverfahrens

Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung werden etwaig fehlende Unterlagen mit Nachfrist Mittwoch, 08.03.2023 urgiert, womit diese erste Phase abgeschlossen sein wird. In den folgenden Wochen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen durch die Bundesliga-Lizenzadministration (inkl. der Finanzexperten der KPMG) und dem unabhängigen Senat 5, wonach etwaig weitere Aufforderungen zu Stellungnahmen und zusätzlichen Nachweisen erfolgen können. Eine Entscheidung des Senates 5 in erster Instanz ist mit 13. April 2023 zu erwarten.

Sollte einem Antragsteller in erster Instanz die Lizenz bzw. Zulassung nicht erteilt werden können, so kann dieser innerhalb von acht Tagen ab Beschlusszustellung Protest beim Protestkomitee der Bundesliga einbringen. Dabei besteht die Möglichkeit, neue Nachweise der (wirtschaftlichen) Leistungsfähigkeit vorzubringen. Die Entscheidung des Protestkomitees fällt bis Ende April 2023. Sollte die Lizenz bzw. Zulassung auch vom Protestkomitee verweigert werden, hat der Bewerber noch die Möglichkeit, beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht zu klagen. Das Schiedsgericht ist kein Gremium der Österreichischen Fußball-Bundesliga, und entscheidet – endgültig – anstelle eines ordentlichen Gerichts bis voraussichtlich Mitte Mai 2023. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Klubs an die UEFA bis 31. Mai 2023.



Mit sportlichen Grüßen

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